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Ablauf Eignungsprüfung Architektur Master

Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung für den Masterstudiengang Architektur der Hochschule Düsseldorf


Die Teilnahme an der Eignungsprüfung setzt eine Anmeldung voraus. Diese erfolgt online über das Bewerbungsportal der Hochschule Düsseldorf www.bewerbung.hs-duesseldorf.de. Eine Anmeldung ist ab Mitte März bis zum 15. April (Ausschlussfrist) möglich.
Zur Bewerbung gehören folgende Unterlagen, die zum Fachgespräch mitgebracht werden müssen:
  1. ein Bewerbungsschreiben
  2. das Zeugnis des Bachelor- oder Diplomabschlusses nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung oder andernfalls ein Notenspiegel
  3. ein tabellarischer Lebenslauf sowie
  4. Arbeitsproben
Die Arbeitsproben können Modelle, Zeichnungen oder computergestützte Abbildungen sein, die z. B. in einem Booklet oder einer CD zusammengefasst werden können. Am Tag der Feststellungsprüfung sind u. a. diese Arbeiten zu erläutern. Die Gestaltung der Arbeitsproben wird den Kandidatinnen und Kandidaten bewusst offengelassen, damit sie bereits durch die Auswahl ihre besonderen Interessen und herausragenden Fähigkeiten dokumentieren können.

Nach erfolgter Online-Anmeldung zur Eignungsprüfung werden Sie zu einem Fachgespräch eingeladen. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten spätestens acht Tage vor dem Prüfungstermin eine Einladung mit genauer Orts- und Zeitangabe für die Teilnahme am Fachgespräch und der Sichtung der Arbeitsproben. Zu diesem Fachgespräch bringen Sie bitte ein Portfolio mit Arbeitsproben mit.

Das Fachgespräch kann verschiedene Themen aus den Bereichen Entwerfen, Darstellung und Gestaltung, Technologie oder Theorie und Geschichte zum Gegenstand haben.

Das Fachgespräch wird nach folgenden Kriterien beurteilt:
  • Darstellung – Vorstellung (Darstellungs- und Vorstellungsvermögen, Kreativität)
  • Bildungsfähigkeitn (Analysefähigkeit, Kreation/Auswahl, Transfer- und Abstraktionsfähigkeit)
  • Bildung (fachbezogene Vorbildung, Professionalität)
 
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Die Entscheidung der Kommission über die Ergebnisse des Verfahrens wird der Kandidatin oder dem Kandidaten von der bzw. dem Vorsitzenden der Kommission innerhalb von vier Wochen nach dem letzten Termin der Feststellungsprüfung, jedoch spätestens bis zehn Tage vor dem in der Einschreibungsordnung der Hochschule Düsseldorf festgelegten Ende der Bewerbungsfrist schriftlich mitgeteilt.